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Grundschulen im Norden wachsen zusammen und sind "gemeinsam ganz stark!"

Vor einem Jahr hat der Rat der Stadt Brühl die Neuerrichtung einer Grundschule zum 01.08.2019 im Brühler Norden bei zeitgleicher Auflösung der Katholischen Grundschule (KGS) Brühl-Vochem und der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Melanchthon beschlossen.


Grund dafür war die in den letzten Jahren immer unwirtschaftlichere und ineffektive Nutzung des Schulraumes im Brühler Norden. An der zweizügigen KGS Brühl-Vochem konnte seit einigen Jahren aufgrund geringer Anmeldezahlen nur ein Zug eingerichtet werden. Auch erreichte die Schule in den letzten Jahren nur mit Mühe die Mindestzahl an Schülerinnen und Schülern, so dass immer wieder das Risiko der Auflösung dieser gut ausgestatteten Schule durch die Obere Schulaufsichtsbehörde bestand. Im Gegensatz dazu stößt die GGS Melanchthon insbesondere im Bereich des offenen Ganztagsangebotes schon länger an ihre räumlichen Kapazitäten.


Dringender Handlungsbedarf des Schulträgers war geboten, um den Schülerinnen und Schülern im Brühler Norden weiterhin ein gutes und ausgewogenes Schulangebot bieten zu können. Durch die vom Rat der Stadt Brühl beschlossene Neuerrichtung einer Grundschule durch Auflösung der KGS Brühl-Vochem und der GGS Melanchthon wurden diese Grundlagen geschaffen.


Seitdem arbeiten alle Beteiligten, die Schulleitungen, Kollegien, sämtliche Schulgremien und die Schulverwaltung der Stadt Brühl gemeinsam intensiv an der konkreten Umsetzung dieses Beschlusses. Das neue Schulkonzept wird von den Gremien beider Grundschulen gemeinsam entwickelt. So wurde nun auch durch die Schulen festgelegt, dass die Klassen 1 und 2 der zum Schuljahr 2019/20 ihren Betrieb aufnehmenden neuen Grundschule am Standort der GGS Melanchthon und die Klassen 3 und 4 am Standort der KGS Brühl-Vochem unterrichtet werden.


Die jetzigen Erstklässler/innen (Einschulungsjahrgang 2017/18) werden also ab dem 3. Schuljahr alle in Vochem unterrichtet. Damit es in der Übergangsphase nicht dazu kommt, dass Kinder für nur ein Jahr die Schule wechseln bzw. doppelt wechseln müssen, gibt es für folgende Klassen eine Ausnahmeregelung:

• Einschulungsjahrgang 2016/17 in Kierberg: Diese Kinder verbleiben in Klasse 4 am Standort Kierberg.

• Einschulungsjahrgang 2018/19 in Vochem: Diese Kinder verbleiben auch in Klasse 2 am Standort Vochem.


Da es sich bei der Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem und der GGS Melanchthon um die Zusammenlegung von Schulen unterschiedlicher Schularten, nämlich einer katholischen mit einer Gemeinschaftsgrundschule handelt, wird zu Beginn des Jahres 2018 ein Schulartbestimmungsverfahren durchgeführt. Hierzu werden die Eltern, deren Kinder für den Besuch der neuen Grundschule in Frage kommen, Anfang 2018 von der Stadt Brühl angeschrieben. Bestimmungsberechtigt sind

• die Eltern der Kinder in der heutigen 1. und 2. Klasse, die 2019/20 die 3. und 4. Klasse besuchen werden,

• die Eltern der Kinder, die zum kommenden Schuljahr angemeldet sind und 2019/20 die 2. Klasse besuchen werden,

• die Eltern der Kinder im Einzugsgebiet der neuen Schule, die zum 30.09.2019 das 6. Lebensjahr vollenden.


Die Neueinrichtung einer Grundschule mit zwei Schulstandorten im Brühler Norden stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Was die Kollegien und weiteren Gremien der beiden Standorte betrifft, ist das Zusammenwachsen der beiden Schulen schon voll im Gange. Ein besonderes Augenmerk wird dabei darauf verwendet, dass sich trotz der räumlichen Entfernung der beiden Schulstandorte (> 1 km) eine Schulgemeinschaft entwickeln kann. Um dies zu erreichen wird die Stadt Brühl, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat, einen Schulbus zwischen den beiden Schulstandorten zur Verfügung stellen.


https://www.bruehl.de/news/3863/grundschulen-im-norden-wachsen-zusammen-und-sind-gemeinsam-ganz-stark---eltern-bestimmen-schulart

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